Reparatur von Haushaltsgroß- und -kleingeräten

 

 

Ihr Geschirrspüler streikt? Das Ceranfeld ihres Elektroherds ist zerkratzt oder gar zerbrochen? Das Eis schmilzt im Gefrierfach? Die Waschmaschine läuft aus? Der Wäschetrockner verdient seinen Namen nicht mehr?

Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Wir reparieren und warten Ihre Haushaltsgroßgeräte. „Reparieren statt neu kaufen!“ ist unsere Devise - natürlich nur solange, wie dies wirtschaftlich sinnvoll ist.

Natürlich sind Sie auch beim Anschließen neu gekaufter Haushaltsgroßgeräte mit uns auf der sicheren Seite. Wir erledigen das für Sie nach den aktuellsten Sicherheitsvorschriften, damit Sie jederzeit beruhigt damit arbeiten können.

NEU! Ab sofort Reparaturbonus für defekte

Elektro- und Elektronikgeräte.

Der Reparaturbonus ist ein Programm, das darauf abzielt, Bürgerinnen und Bürger in Sachsen zur Reparatur defekter Elektro- und Elektronikgeräte zu ermutigen. Es soll die Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung fördern, indem es Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten schafft.

Um den Reparaturbonus erhalten zu können, müssen Sie eine Reparatur an einem defekten Elektro- oder Elektronikgerät von einem am Programm teilnehmenden Reparaturunternehmen vornehmen lassen. Sie können anschließend einen Antrag auf Erstattung der Reparaturkosten auf dem Förderportal Sachsen beantragen.

Hier können Sie prüfen, ob Ihr defektes Gerät gefördert wird.

Voraussetzung für den Reparaturbonus

  • Hauptwohnsitz in Sachsen: Der Reparaturbonus gilt ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
  • Volljährigkeit: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um am Reparaturbonus teilnehmen zu können. Dies ist erforderlich, um eine rechtsverbindliche Einwilligung für die Förderung zu geben.
  • Rechnungsbetrag von mindestens 75 Euro: Die Reparaturrechnung muss einen Mindestbetrag von 75 Euro inklusive Umsatzsteuer aufweisen, um förderfähig zu sein. Rechnungen unter diesem Betrag sind nicht förderfähig.
  • Förderhöhe: Die Förderung beträgt 50% des Rechnungsbetrags, jedoch maximal 200 Euro pro Reparatur. Das bedeutet, dass Sie bis zu 50% der Reparaturkosten erstattet bekommen können, jedoch höchstens 200 Euro.