Was bietet mir das Förderprogramm?
- Die Förderung soll Bürger:innen des Freistaates Sachsen zur Reparatur privat genutzter defekter Elektro- und Elektronikgeräte ermutigen. Das Förderprogramm dient der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, indem es Anreize für die Verlängerung der Lebensdauer von Geräten schafft.
- Anteilfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 200 EUR je Reparatur) bei einem Mindestrechnungsbetrag von 75 EUR
- Bis zu zwei Reparaturen pro Kalenderjahr können gefördert werden.